100 zusätzliche Ausbildungsplätze für Jugendliche und junge Erwachsene mit Behinderung in Nordrhein-Westfalen
Land
Nordrhein-Westfalen · LandesförderungAus WeiterbildungZuschuss
Worum es geht
Wenn Sie Maßnahmen planen, um jungen Menschen mit Behinderung den Berufseinstieg zu erleichtern, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.
Angaben des Fördergebers (Auszug)
Antragsberechtigt sind Sie als Träger der beruflichen Bildung in Nordrhein-Westfalen. Die Förderung ist an bestimmte Bedingungen geknüpft: Zielgruppe Ihres Vorhabens sind behinderte Jugendliche und junge Erwachsene in Nordrhein-Westfalen. Als Antragsteller sind Sie nach dem Berufsbildungsgesetz oder der Handwerksordnung ausbildungsberechtigt. Sie gewährleisten aufgrund Ihrer Ausstattung und Kompetenzen die behinderungsspezifische Begleitung der Auszubildenden. Die praktische Ausbildung muss so angelegt sein, dass sie zu mehr der Hälfte in einem Unternehmen des ersten Arbeitsmarktes erfolgt. Die Ausbildung muss dem Bedarf der Zielgruppe entsprechend mit sozialpädagogischer Betreuung, Stütz- und Förderunterricht sowie Fallsteuerung beziehungsweise Coaching begleitet werden. Sie schließen den Ausbildungsvertrag mit der oder dem Jugendlichen und führen die Ausbildung verantwortlich durch.
Wörtliche bzw. zusammengefasste Wiedergabe der amtlichen Angaben. Verbindlich ist allein die offizielle Programmseite.