Fördermelder

Abbau von Barrieren bei vorhandenem Wohnraum (WohnraumanpassungsR)

Land

Brandenburg · LandesförderungWohnungsbau ModernisierungZuschuss

Worum es geht

Wenn Sie barrierereduzierende Baumaßnahmen planen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.

Angaben des Fördergebers (Auszug)

Antragsberechtigt sind Sie als Eigentümerin/Eigentümer, Erbbauberechtigte/Erbbauberechtigter und sonstige Verfügungsberechtigte/sonstiger Verfügungsberechtigter, als Vermieterin/Vermieter oder Mieterin/Mieter von Mietwohnungen und Eigentümerin/Eigentümer von selbst genutztem Wohneigentum. Die Förderung ist an bestimmte Bedingungen geknüpft: Die Wohnungen müssen von Haushalten bewohnt werden, zu denen schwerbehinderte Personen gehören, deren Art und Schwere der Behinderung eine besondere bauliche oder technische Ausstattung des Wohnraumes erforderlich macht und deren Grad der Behinderung mindestens 80 beträgt. Die zuständige Stelle muss die Angemessenheit und Dringlichkeit Ihrer Maßnahme bestätigen. Es ist der barrierefreie Zugang zu den Gebäuden zu gewährleisten, zudem sind die Anforderungen der DIN 18040-2 zugrunde zu legen. Als Antragstellerin/Antragsteller müssen Sie sich an der Deckung der Gesamtausgaben in angemessener Höhe beteiligen, mindestens jedoch mit 10 Prozent. Eine Mietwohnung müssen Sie für mindestens 10 Jahre einer/einem Berechtigten zur Nutzung überlassen. Eine Förderung ist ausgeschlossen, wenn die Maßnahme ausschließlich durch Leistungen Dritter (zum Beispiel von der Hauptfürsorgestelle, Berufsgenossenschaften, Pflegeversicherung oder anderer Versicherungen) finanziert wird.

Wörtliche bzw. zusammengefasste Wiedergabe der amtlichen Angaben. Verbindlich ist allein die offizielle Programmseite.