Fördermelder

Absatz landwirtschaftlicher Erzeugnisse und landwirtschaftlicher Qualitätserzeugnisse

Land

Hamburg · LandesförderungLand Forst FischwirtschaftZuschuss

Worum es geht

Wenn Sie Maßnahmen planen, mit denen die Absatzmöglichkeiten für landwirtschaftliche Erzeugnisse nachhaltig verbessert werden, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.

Angaben des Fördergebers (Auszug)

Antragsberechtigt sind je nach Art der Maßnahme Absatzgemeinschaften, sonstige Organisationen der Wirtschaft ohne Erwerbscharakter, Vereine und Verbände, Unternehmen sowie wissenschaftliche Einrichtungen. Die Förderung ist an bestimmte Bedingungen geknüpft: Bei Ihrem Projekt muss es sich um gemeinschaftliche Veranstaltungen, Initiativen oder imagefördernde Maßnahmen von mindestens 3 Akteurinnen und Akteuren der hamburgischen Agrarwirtschaft handeln. Ihr Projekt muss über eine tragfähige wirtschaftliche Grundlage verfügen. Ohne Förderung ist es Ihnen nicht möglich, Ihr Projekt umzusetzen. Ihr Vorhaben darf nicht bereits gefördert worden sein oder eine Förderung nach anderen Bestimmungen erhalten (Ausschluss der Doppelförderung). Nicht gefördert werden Unternehmen in Schwierigkeiten sowie Unternehmen, die einer Beihilfe-Rückforderung der Europäischen Kommission nicht nachgekommen sind.

Wörtliche bzw. zusammengefasste Wiedergabe der amtlichen Angaben. Verbindlich ist allein die offizielle Programmseite.