Agrar- und Ernährungswirtschaft ? Umwelt- und Verbraucherschutz
Land
Baden-Württemberg · LandesförderungDienstleistungenDarlehen
Worum es geht
Wenn Sie als Unternehmen der Agrar- und Ernährungswirtschaft Investitionen planen, mit denen Sie die Energieeffizienz steigern, Emissionen senken, den Verbraucherschutz verbessern oder die regionale Lebensmittelproduktion stärken, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen ein Darlehen erhalten.
Angaben des Fördergebers (Auszug)
Antragsberechtigt sind kleine und mittlere Unternehmen ( KMU ) der Agrar- und Ernährungswirtschaft gemäß KMU -Definition der EU . Hierzu zählen agrargewerbliche Handelsunternehmen, Unternehmen der Ernährungswirtschaft und des Ernährungshandwerks, land- und forstwirtschaftliche Lohn- und Dienstleistungsunternehmen, in Absprache mit der L-Bank auch forstwirtschaftliche Unternehmen. Unternehmen, die die KMU -Kriterien nicht erfüllen, sind zu beihilfefreien Konditionen sowie zu Top-Konditionen antragsberechtigt. Die Förderung ist an folgende Bedingungen geknüpft: Ihr Investitionsort liegt in Baden-Württemberg. Sie müssen eine wirtschaftliche (gewerbliche) Tätigkeit ausüben. Ihr Vorhaben dient der Errichtung einer neuen oder Erweiterung einer bestehenden Betriebsstätte, der Diversifizierung der Produktion in neue, zusätzliche Produkte oder der grundlegenden Änderung des Produktionsverfahrens einer bestehenden Betriebsstätte. Ihre Maßnahmen zur Senkung des Energieverbrauchs müssen Bestandteil eines Konzepts zur Energieeinsparung sein. Darüber hinaus müssen Sie je nach Vorhaben weitere Bedingungen erfüllen. Von der Förderung ausgeschlossen sind Unternehmen in Schwierigkeiten, die alleinige Übernahme von Unternehmensanteilen im Sinne von Finanzinvestitionen, der Erwerb von Betriebsmitteln, Investitionen in Erneuerbare-Energien-Anlagen, die nach dem Erneuerbare-Energien-Gesetz ( EEG ) oder dem Kraft-Wärme-Kopplungsgesetz ( KWKG ) gefördert werden, sowie Vorhaben, die den Ausschlusskritieren der Landwirtschaftlichen Rentenbank entsprechen.
Wörtliche bzw. zusammengefasste Wiedergabe der amtlichen Angaben. Verbindlich ist allein die offizielle Programmseite.