Agrar- und Ernährungswirtschaft ? Wachstum und Wettbewerb
Land
Baden-Württemberg · LandesförderungDienstleistungenDarlehen
Worum es geht
Wenn Sie ein Investitionsvorhaben in der Agrar- und Ernährungswirtschaft planen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen ein Darlehen bekommen.
Angaben des Fördergebers (Auszug)
Antragsberechtigt sind kleine und mittlere Unternehmen ( KMU ) der Agrar- und Ernährungswirtschaft gemäß KMU -Definition der EU . Hierzu zählen agrargewerbliche Handelsunternehmen, Unternehmen der Ernährungswirtschaft und des Ernährungshandwerks, land- und forstwirtschaftliche Lohn- und Dienstleistungsunternehmen, in Absprache mit der L-Bank auch forstwirtschaftliche Unternehmen. Unternehmen, die die KMU -Kriterien nicht erfüllen, sind zu beihilfefreien Konditionen antragsberechtigt. Die Förderung ist an folgende Bedingungen geknüpft: Ihr Investitionsort liegt in Baden-Württemberg. Sie müssen eine wirtschaftliche (gewerbliche) Tätigkeit ausüben. Ihr Vorhaben dient der Errichtung einer neuen oder der Erweiterung einer bestehenden Betriebsstätte, der Diversifizierung der Produktion in neue, zusätzliche Produkte oder einer grundlegenden Änderung des gesamten Produktionsverfahrens einer bestehenden Betriebsstätte. Nicht gefördert werden Unternehmen in Schwierigkeiten, alleinige Übernahmen von Unternehmensanteilen im Sinne von Finanzinvestitionen , der Erwerb von Betriebsmitteln, Vorhaben, die den Ausschlusskritieren der Landwirtschaftlichen Rentenbank entsprechen.
Wörtliche bzw. zusammengefasste Wiedergabe der amtlichen Angaben. Verbindlich ist allein die offizielle Programmseite.