Fördermelder

Agrarinvestitionsförderungsprogramm (AFP)

Land

Mecklenburg-Vorpommern · LandesförderungLand Forst FischwirtschaftZuschuss

Worum es geht

Wenn Sie als kleines oder mittleres landwirtschaftliches Unternehmen Investitionen planen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.

Angaben des Fördergebers (Auszug)

Antragsberechtigt sind kleine oder mittlere landwirtschaftliche Unternehmen gemäß KMU -Definition der EU . Das Unternehmen muss mehr als 25 Prozent seiner Umsatzerlöse durch landwirtschaftliche Erzeugnisse erwirtschaften und die Mindestgröße nach dem Gesetz über die Alterssicherung der Landwirte (§ 1 Abs. 2 ALG) erreichen beziehungsweise überschreiten oder als landwirtschaftlicher Betrieb unmittelbar kirchliche, gemeinnützige oder mildtätige Zwecke verfolgen. Die Förderung ist an bestimmte Bedingungen geknüpft: Sie müssen einen Nachweis Ihrer beruflichen Fähigkeiten erbringen, eine Vorwegbuchführung für mindestens 2 Jahre vorlegen und die Wirtschaftlichkeit Ihres Unternehmens und Ihrer Maßnahmen durch ein Investitionskonzept belegen; bei spezifischen Investitionen zum Umwelt- und Klimaschutz müssen Sie mindestens die Finanzierbarkeit der geplanten Maßnahme nachweisen. Bauliche Maßnahmen mit einem förderungsfähigen Investitionsvolumen von mehr als EUR 100.000 sind betreuungspflichtig. Sind Sie ein Unternehmen, das höchstens 2 Jahre vor Antragstellung gegründet wurde und das auf eine erstmalige selbstständige Existenzgründung zurückgeht, muss statt einer angemessenen Eigenkapitalbildung ein angemessener Eigenkapitalanteil am Unternehmen und am zu fördernden Vorhaben nachgewiesen werden. Als Junglandwirtin oder Junglandwirt (bei Antragstellung jünger als 40 Jahre) müssen Sie außerdem nachweisen, dass die geförderte Investition während eines Zeitraumes von 5 Jahren nach der erstmaligen Niederlassung als Allein- oder Mitunternehmerin/Mitunternehmer in einem landwirtschaftlichen Betrieb getätigt wird. Beantragen Sie eine Föderung von Bewässerungsanlagen, müssen Sie mindestens 10 Prozent Ihrer bewirtschafteten Ackerfläche in Mecklenburg-Vorpommern mit bewässerungswürdigen Kulturen einschließlich Gartenbaukulturen bebauen, eine Wassereinsparung von mindestens 25 Prozent erreichen und eine Genehmigung der zuständigen Behörde zur Wasserentnahme vorlegen. Von der Förderung ausgeschlossen sind Unternehmen, bei denen die Kapitalbeteiligung der öffentlichen Hand mehr als 25 Prozent des Eigenkapitals des Unternehmens beträgt, und Unternehmen in Schwierigkeiten im Sinne der Leitlinien der EU .

Wörtliche bzw. zusammengefasste Wiedergabe der amtlichen Angaben. Verbindlich ist allein die offizielle Programmseite.