Fördermelder

Agrarinvestitionsförderungsprogramm (AFP-Richtlinie)

Land

Sachsen-Anhalt · LandesförderungLand Forst FischwirtschaftZuschuss

Worum es geht

Wenn Sie als landwirtschaftliches Unternehmen Investitionen zur Verbesserung Ihrer Wettbewerbsfähigkeit und für eine nachhaltige Landwirtschaft planen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.

Angaben des Fördergebers (Auszug)

Antragsberechtigt sind Kleinstunternehmen, kleine und mittlere Unternehmen der Landwirtschaft mit einem Jahresumsatz von höchstens EUR 10 Millionen und Sitz in Sachsen-Anhalt. Die Förderung ist an bestimmte Bedingungen geknüpft: Ihr Vorhaben dient einem oder mehreren der folgenden Ziele: Verbesserung der Produktions- und Arbeitsbedingungen, Rationalisierung und Senkung der Produktionskosten, Erhöhung der betrieblichen Wertschöpfung, Verbesserung der spezifischen Umwelt- und Klimaschutzleistungen Ihres Unternehmens, vor allem Emissionsminderung. Ihr Unternehmen muss mehr als 25 Prozent seiner Umsatzerlöse durch Bodenbewirtschaftung oder durch mit Bodenbewirtschaftung verbundene Tierhaltung erwirtschaften und die Mindestgröße nach dem Gesetz über die Alterssicherung der Landwirte erreichen beziehungsweise überschreiten. Oder Sie müssen als landwirtschaftlicher Betrieb unmittelbar kirchliche, gemeinnützige oder mildtätige Zwecke verfolgen. Sie müssen Ihre beruflichen Fähigkeiten für eine ordnungsgemäße Führung des Betriebes sowie die Wirtschaftlichkeit des Vorhabens in Form eines Investitionskonzeptes nachweisen. Sie müssen besondere Anforderungen an eine tiergerechte Haltung sowie in mindestens einem der Bereiche Verbraucher-, Umwelt- und Klimaschutz erfüllen. Bei Investitionen in Bewässerungsanlagen muss durch Ihr Vorhaben eine Wassereinsparung von mindestens 15 Prozent erreicht werden. Erschließungsmaßnahmen müssen einer Verlegung Ihres Betriebes oder wesentlicher Betriebsteile in den Außenbereich dienen. Investieren Sie in Bauten und bauliche Anlagen, müssen diese innerhalb eines Zeitraumes von 12 Jahren nach Fertigstellung entsprechend verwendet werden und dürfen nicht verkauft werden. Handelt es sich um Investitionen in Maschinen, technische Einrichtungen und Geräte gilt die Zweckbindung für 5 Jahre nach Lieferung. Unternehmen, bei denen die Kapitalbeteiligung der öffentlichen Hand mehr als 25 Prozent des Eigenkapitals des Unternehmens beträgt, und Unternehmen in Schwierigkeiten sind von der Förderung ausgeschlossen.

Wörtliche bzw. zusammengefasste Wiedergabe der amtlichen Angaben. Verbindlich ist allein die offizielle Programmseite.