Fördermelder

Agrarumweltmaßnahmen durch Handarbeitsbewirtschaftung im Weinbau ( VwV Förderung Handarbeitsweinbau)

Land

Baden-Württemberg · LandesförderungLand Forst FischwirtschaftZuschuss

Worum es geht

Wenn Sie einen Terrassenweinberg oder einen sehr steilen Weinberg in Baden-Württemberg umweltschonend bewirtschaften möchten, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss bekommen.

Angaben des Fördergebers (Auszug)

Antragsberechtigt sind Bewirtschafterinnen und Bewirtschafter von Terrassenweinbergen oder sehr steilen Weinbergen, wenn diese als kleine oder mittlere Unternehmen ( KMU ) nach Randnummer 35 Ziffer 13 des Agrarrahmens in der Primärerzeugung landwirtschaftlicher Erzeugnisse tätig sind. Die Förderung ist an folgende Bedingungen geknüpft: Sie bewirtschaften einen Terrassenweinberg oder einen Weinberg mit einer überwiegenden Hangneigung von mindestens 45 Prozent (sehr steile Weinberge) innerhalb der Weinanbaugebiete Baden und Württemberg. Sie verpflichten sich, die Maßnahmen mindestens 5 Jahre lang durchzuführen. Die Bewirtschaftung der Weinberge steht mit den Umweltschutzvorschriften der Europäischen Union und den einschlägigen nationalen Rechtsvorschriften in Einklang. Hierbei halten Sie besondere Anforderungen bei der Umsetzung der kulturtechnischen Maßnahmen ein. Von der Förderung ausgeschlossen sind Unternehmen, bei denen die Kapitalbeteiligung der öffentlichen Hand mehr als 25 Prozent des Eigenkapitals des Unternehmens beträgt, Unternehmen in Schwierigkeiten, Unternehmen, die einer Rückforderungsanordnung der EU nicht Folge geleistet haben, Flächen, für die Sie gleichzeitig im Rahmen der Teilmaßnahme ?C2 Weinbausteillagen? des Förderprogrammes nach der VwV FAKT eine Förderung bekommen.

Wörtliche bzw. zusammengefasste Wiedergabe der amtlichen Angaben. Verbindlich ist allein die offizielle Programmseite.