Aktivierungsrichtlinie ? Förderung der sozialen Integration und der Armutsbekämpfung
Land
Thüringen · LandesförderungArbeitZuschuss
Worum es geht
Wenn Sie Maßnahmen planen, mit denen junge benachteiligte Menschen an die Erwerbstätigkeit herangeführt werden, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.
Angaben des Fördergebers (Auszug)
Antragsberechtigt sind für Beratungsstellen für junge Menschen, praxisorientierte Maßnahmen, Maßnahmen der Thüringer Initiative zur Integration und Armutsbekämpfung (TIZIAN) sowie Modellprojekte juristische Personen sowie Personengesellschaften mit Sitz oder Niederlassung in Thüringen. Für Vorhaben der Bildungsberatung sind auch Träger der öffentlichen Jugendhilfe antragsberechtigt. Für Vorhaben der Bildungsberatung können Träger der anerkannten Erwachsenenbildungseinrichtungen und deren Landesorganisationen ?Landesorganisation der freien Träger in der Erwachsenenbildung Thüringen e.V. ? (LOFT) und ?Thüringer Volkshochschulverband e.V. ? Anträge stellen. Die Förderung ist an bestimmte Bedingungen geknüpft: Die Teilnehmerinnen und Teilnehmer Ihrer Maßnahmen müssen ihren Wohnsitz in Thüringen haben. Sie müssen das Vorhaben in Thüringen durchführen. Sie müssen die jeweilige Altersgrenze für die Teilnehmerinnen und Teilnehmer der Maßnahme beachten. Die Teilnehmerinnen und Teilnehmer werden normalerweise vom zuständigen Jobcenter zugewiesen. Ein freier Zugang und Zugänge über die örtlichen Träger der öffentlichen Jugendhilfe ist ebenfalls möglich. Sie müssen die Gesamtfinanzierung des Projekts sicherstellen und die ordnungsgemäße Durchführung und Abrechnung gewährleisten.
Wörtliche bzw. zusammengefasste Wiedergabe der amtlichen Angaben. Verbindlich ist allein die offizielle Programmseite.