Fördermelder

Allgemeine Kulturförderrichtlinie

Land

Rheinland-Pfalz · LandesförderungKultur Medien SportZuschuss

Worum es geht

Wenn Sie im Bereich Kunst und Kultur Projekte planen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.

Angaben des Fördergebers (Auszug)

Antragsberechtigt sind juristische Personen des öffentlichen und des privaten Rechts sowie natürliche Personen. Die Förderung ist an folgende Bedingungen geknüpft: Für die einzelnen Förderbereiche gelten besondere Voraussetzungen. Ehrenamtliches Engagement in Form von freiwilligen, unentgeltlichen Arbeiten können Sie bei der Ermittlung des Eigenanteils miteinbeziehen. Ihr Antrag muss eine ausführliche Projektbeschreibung und einen Kosten- und Finanzierungsplan enthalten. Sie müssen spätestens bis zum 30.6. des auf den Bewilligungszeitraum folgenden Jahres einen Nachweis über die zweckentsprechende Verwendung der Förderung vorlegen. Ein vorzeitiger Maßnahmenbeginn ist bis zu einer Zuwendungshöhe von EUR 50.000 möglich.

Wörtliche bzw. zusammengefasste Wiedergabe der amtlichen Angaben. Verbindlich ist allein die offizielle Programmseite.