Fördermelder

Alphabetisierung und Verbesserung der Grundbildung Erwachsener (Alphabetisierungsrichtlinie zum Europäischen Sozialfonds Plus ? ESF -RL-Alpha)

Land

Sachsen-Anhalt · LandesförderungAus WeiterbildungZuschuss

Worum es geht

Wenn Sie Maßnahmen planen, mit denen die Zahl der erwachsenen Menschen mit geringen Lese- und Schreibfähigkeiten sowie geringen Grundbildungskompetenzen bedeutend gesenkt wird, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.

Angaben des Fördergebers (Auszug)

Antragsberechtigt sind Einrichtungen der Erwachsenenbildung, die nach dem Gesetz zur Förderung der Erwachsenenbildung des Landes Sachsen-Anhalt anerkannt sind, sowie auch nicht anerkannte Einrichtungen. Kooperationen zwischen Einrichtungen sind möglich, auch mit Einrichtungen ohne Erfahrungen in der Alphabetisierungs- und Grundbildungsarbeit. Die Förderung ist an bestimmte Bedingungen geknüpft: Sie müssen als Antragstellerin mehrjährige Erfahrungen in der Alphabetisierungs- und Grundbildungsarbeit sowie den Sitz Ihrer Einrichtung im Land Sachsen-Anhalt nachweisen. Sie müssen für die sachgerechte Umsetzung des Projektes Ihre wirtschaftliche Leistungsfähigkeit nachweisen, über ausreichend Mittel verfügen und Qualifikationen des von Ihnen eingesetzten Personals belegen. Mit dem Vorhaben müssen Sie die Lese- und Schreibkompetenzen sowie Grundbildungskompetenzen von Erwachsenen verbessern, ein beschäftigungspolitisches Ziel verfolgen oder auf die Verbesserung der Chancen zur gesellschaftlichen Teilhabe abzielen. Ihre zuwendungsfähigen Gesamtausgaben müssen pro Projekt mindestens EUR 50.000 betragen. Beachten Sie außerdem die spezifischen Voraussetzungen für die jeweilige Maßnahme.

Wörtliche bzw. zusammengefasste Wiedergabe der amtlichen Angaben. Verbindlich ist allein die offizielle Programmseite.