Fördermelder

Alternative Technologien für die klima- und umweltfreundliche Versorgung von Luftfahrzeugen mit Bodenstrom an Flughäfen (Bodenstrom-Richtlinie)

Bund

Bundesweit · BundesweitDienstleistungenZuschuss

Worum es geht

Wenn Sie die bodenseitige Ausrüstung von Verkehrsflughäfen mit umweltfreundlichen Bodenstromanlagen erforschen oder in diesem Bereich investieren möchten, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen Zuschüsse erhalten.

Angaben des Fördergebers (Auszug)

Antragsberechtigt sind für Investitionsvorhaben: natürliche Personen und juristische Personen des privaten oder öffentlichen Rechts. FuEuI -Vorhaben: Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft, Gebietskörperschaften, Hochschulen und außeruniversitäre Forschungseinrichtungen. Die Förderung ist an folgende Bedingungen geknüpft: Antragstellende müssen eine Betriebsstätte oder eine Niederlassung in Deutschland haben. Antragstellende für Investitionsvorhaben müssen Eigentümerin oder Eigentümer der zu fördernden alternativen Systeme zur klima- und umweltfreundlichen Bodenstromversorgung an Flughäfen auf dem Gebiet der Bundesrepublik Deutschland werden. Ihr Vorhaben wird grundsätzlich mit positive Realisierungsaussichten eingeschätzt. Sie haben mit Ihrem Vorhaben noch nicht begonnen. Ihre Gesamtfinanzierung des Vorhabens und Ihre finanzielle Leistungsfähigkeit ist nachweislich gesichert. Sie beginnen mit Ihrem Vorhaben binnen 6 Monaten ab Erlass des Zuwendungsbescheids.

Wörtliche bzw. zusammengefasste Wiedergabe der amtlichen Angaben. Verbindlich ist allein die offizielle Programmseite.