Fördermelder

Ankauf von Belegungsbindungen für vordringlich wohnungssuchende Haushalte

Land

Hamburg · LandesförderungDienstleistungenZuschuss

Worum es geht

Wenn Sie Wohnraum an vordringlich wohnungssuchende Haushalte vermieten, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.

Angaben des Fördergebers (Auszug)

Antragsberechtigt sind Eigentümerinnen und Eigentümer sowie sonstige Verfügungsberechtigte von Mietwohnungen in Hamburg. Die Förderung ist an folgende Bedingungen geknüpft. Ihre Mietwohnung muss zur Vermietung als Wohnraum frei sein und darf keinen anderweitigen Belegungsbindungen unterliegen. Die Wohnung muss zur dauernden Wohnnutzung bestimmt und geeignet und in sich abgeschlossen sein. Ihre Mietwohnung muss die wesentlichen Merkmale einer Normalwohnung gemäß Mietspiegel haben und über eine Sammelheizung beheizt werden. Die Wohnung muss über eine Wohnfläche von mindestens 25 Quadratmeter verfügen. Die Miete ergibt sich aus der ortsüblichen Vergleichsmiete gemäß Hamburger Mietenspiegel und den Grenzen für die Bedarfe für Unterkunft und Heizung gemäß an Angaben der Sozialbehörde. Für die geförderten Wohnungen dürfen Sie nur unbefristete Miet- und Nutzungsverträge abschließen. Von der Förderung ausgeschlossen sind die Freistellungsgebiete Mümmelmannsberg, Steilshoop und Neuallermöhe-West sowie Wilhelmsburg.

Wörtliche bzw. zusammengefasste Wiedergabe der amtlichen Angaben. Verbindlich ist allein die offizielle Programmseite.