Anpassung von Wohnraum an Belange von Menschen mit Mobilitätseinschränkungen (RL WRA)
Land
Sachsen · LandesförderungWohnungsbau ModernisierungZuschuss
Worum es geht
Wenn Sie Umbaumaßnahmen planen, die den speziellen Bedürfnissen mobilitätseingeschränkter Bewohnerinnen und Bewohner gerecht werden, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.
Angaben des Fördergebers (Auszug)
Antragsberechtigt sind Eigentümerinnen und Eigentümer einer selbstgenutzten Wohnung oder eines selbstgenutzten Einfamilienhauses sowie gegenwärtige oder zukünftige, bereits vertraglich gebundene Mieterinen und Mieter einer Wohnung oder eines Einfamilienhauses. Die Förderung ist an bestimmte Bedingungen geknüpft: Bei der Umsetzung der Maßnahme müssen Sie sich an den technischen Regeln des Kapitels 5 der DIN 18040-2 orientieren. Können Sie das Ziel Ihres Vorhabens durch alternative Maßnahmen einfacher erreichen, können Sie dafür eine Förderung erhalten. Sie selbst oder eine in Ihrem Haushalt lebende Angehörige oder ein Angehöriger müssen voraussichtlich dauerhaft in der Mobilität eingeschränkt sein. Sie müssen glaubhaft machen, dass die Wohnraumanpassung aufgrund Ihrer Einschränkungen notwendig ist. Der betreffende Wohnraum darf bestimmte Wohnflächenobergrenzen nicht überschreiten. Diese richten sich nach der Anzahl der im Haushalt lebenden Personen und nach den Eigentumsverhältnissen. Der Zugang zum Gebäude und zur Wohnung muss trotz der Einschränkung der Mobilität möglich sein. Ihre geplanten Maßnahmen müssen geeignet sein, die bestehenden Nutzungseinschränkungen des Wohnraums zu beseitigen. Dafür benötigen Sie eine Bestätigung der zuständigen Stelle. Als Mieterin oder Mieter müssen Sie die Zustimmung der Vermieterin oder des Vermieters zu den Umbaumaßnahmen einholen. Außerdem müssen Sie eine Erklärung der Vermieterin oder des Vermieters vorlegen, dass bei Ihrem Auszug ein Rückbau der geförderten Umbaumaßnahmen nicht erforderlich ist.
Wörtliche bzw. zusammengefasste Wiedergabe der amtlichen Angaben. Verbindlich ist allein die offizielle Programmseite.