Anteilige Finanzierung der Entwicklungskosten ziviler Luftfahrzeughersteller und Luftfahrtausrüster (Luftfahrt-Entwicklungs-Darlehen)
Bund
Bundesweit · BundesweitProduzierendes GewerbeDarlehen
Worum es geht
Wenn Sie als Luftfahrtunternehmen im Bereich der zivilen kommerziellen Luftfahrt forschen und entwickeln, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen ein Darlehen erhalten.
Angaben des Fördergebers (Auszug)
Antragsberechtigt sind Unternehmen mit Betriebsstätte oder Niederlassung in Deutschland. Als antragstellendes Unternehmen müssen Sie unter anderem über das notwendige technologische, betriebswirtschaftliche und betriebswissenschaftliche Potenzial verfügen, um anspruchsvolle und risikoreiche Projekte durchzuführen und deren Ergebnisse umzusetzen, über ein geordnetes Rechnungswesen verfügen und einen Umsatz erwirtschaften, der in einem angemessenen Verhältnis zur Höhe der beantragten Förderung steht. Die Förderung ist an folgende weitere Bedingungen geknüpft: Sie müssen das Vorhaben in Deutschland durchführen und die kommerzielle Nutzung der Ergebnisse muss mit einem nennenswerten Wertschöpfungsanteil in der Bundesrepublik Deutschland oder dem EWR verbunden sein. Zu fördernde Aktivitäten müssen auf den zivilen, kommerziellen Luftfahrtmarkt ausgerichtet sein und ein eigenes Entwicklungs-, Markt- und Programmrisiko aufweisen. Die Ergebnisse Ihres Entwicklungsvorhabens sollen einen Technologiereifegrad von Stufe 5 bis Stufe 8 aufweisen und müssen dabei eine marktnahe Verwertungsperspektive und einen strategischen Mehrwert für Ihr Unternehmen haben. Unternehmen in Schwierigkeiten sind von der Förderung ausgeschlossen.
Wörtliche bzw. zusammengefasste Wiedergabe der amtlichen Angaben. Verbindlich ist allein die offizielle Programmseite.