Fördermelder

Assistierte Reproduktion

Land

Thüringen · LandesförderungGesundheit SozialesZuschuss

Worum es geht

Wenn Sie eine reproduktionsmedizinische Behandlung durchführen lassen möchten, damit Ihr Kinderwunsch in Erfüllung geht, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.

Angaben des Fördergebers (Auszug)

Antragsberechtigt ist die ?Thüringer Stiftung HandinHand ? Hilfe für Kinder, Schwangere und Familien in Not?, die die Mittel weiterleitet an verschiedengeschlechtliche Ehepaare und Paare, die in einer nichtehelichen Lebensgemeinschaft leben, gleichgeschlechtliche weibliche Ehepaare, Lebenspartnerinnen und Paare, die in einer nichtehelichen Lebensgemeinschaft leben, die sich einer Behandlung der assistierten Reproduktion unterziehen. Die Förderung ist an bestimmte Bedingungen geknüpft: Sie müssen Ihren gemeinsamen Hauptwohnsitz in Thüringen haben. Als Frau dürfen Sie das 42. und als Mann das 50. Lebensjahr noch nicht vollendet haben. Die Altersuntergrenze liegt beim vollendeten 25. Lebensjahr. Sie müssen die Behandlung in einer Reproduktionseinrichtung in Thüringen oder in einem der angrenzenden Bundesländer durchführen lassen.

Wörtliche bzw. zusammengefasste Wiedergabe der amtlichen Angaben. Verbindlich ist allein die offizielle Programmseite.