Aufbau einer nachhaltigen Wasserstoffwirtschaft ? Wasserstoffrichtlinie
Land
Schleswig-Holstein · LandesförderungProduzierendes GewerbeZuschuss
Worum es geht
Wenn Sie Vorhaben zur nachhaltigen Produktion, Speicherung und Nutzung von grünem Wasserstoff planen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.
Angaben des Fördergebers (Auszug)
Antragsberechtigt sind wirtschaftlich tätige juristische Personen des öffentlichen Rechts und des Privatrechts sowie natürliche Personen, die ihren Sitz, eine Niederlassung oder eine Betriebsstätte in Schleswig-Holstein haben. Die Förderung ist an folgende Bedingungen geknüpft: Ihre Investitionen müssen in Schleswig-Holstein durchgeführt werden. Sie dürfen mit Ihrem Vorhaben erst nach Zustimmung der WTSH GmbH beginnen. Für die Erzeugung von Wasserstoff nutzen Sie Strom aus erneuerbaren Energien. Sie nutzen die Abwärme, die bei Umwandlungsprozessen entsteht. Sie können verbindlich darlegen, dass es für den erzeugten Wasserstoff, die erzeugten synthetischen Energieträger oder chemischen Produkte Einsatzfelder im eigenen Unternehmen oder Abnehmer gibt. Sie müssen mit Ihrem Vorhaben über bestehende und bereits angenommene Unionsnormen hinaus gehen. Nicht gefördert werden die Erzeugung und Speicherung synthetischer Energieträger, für die eine Liefer- oder Beimischverpflichtung besteht, sowie die Herstellung synthetischer Energieträger aus Nahrungsmittelpflanzen. Von der Förderung ausgeschlossen sind Unternehmen der Fischerei und Aquakultur sowie der Primärerzeugung, Verarbeitung und Vermarktung landwirtschaftlicher Erzeugnisse, die Erleichterung der Stilllegung nicht wettbewerbsfähiger Steinkohlebergwerke, Unternehmen in Schwierigkeiten.
Wörtliche bzw. zusammengefasste Wiedergabe der amtlichen Angaben. Verbindlich ist allein die offizielle Programmseite.