Ausbau von gigabitfähigen Breitbandinfrastrukturen (Gigabitrichtlinie)
Land
Thüringen · LandesförderungDienstleistungenZuschuss
Worum es geht
Wenn Sie Maßnahmen zum Ausbau eines gigabitfähigen Breitbandnetzes planen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.
Angaben des Fördergebers (Auszug)
Antragsberechtigt sind je nach Vorhaben kommunale Gebietskörperschaften, Gemeindeverbände oder Zusammenschlüsse von kommunalen Gebietskörperschaften im Freistaat Thüringen, privatrechtlich organisierte Gesellschaften, die sich in alleiniger öffentlicher Eigentümerschaft befinden und von der Kommune für den Ausbau des Breitbandnetzes beauftragt wurden sowie öffentlich-rechtliche Betriebe und maßgeblich aus öffentlichen Haushalten finanzierte Einrichtungen im Freistaat Thüringen sowie privatrechtliche Unternehmen in Trägerschaft öffentlich-rechtlicher Körperschaften. Eine Weitergabe der Zuwendung an Dritte ist unter Beachtung der einschlägigen beihilferechtlichen Bestimmungen und nach Maßgabe der Bestimmungen der Richtlinie möglich. Die Förderung ist an bestimmte Bedingungen geknüpft. Sie müssen das Vorhaben in Thüringen durchführen. Im Rahmen eines Markterkundungsverfahrens müssen Sie ausschließen, dass innerhalb der nächsten 3 Jahre eine marktgetriebene Versorgung mit gigabitfähigen Netzen zu erwarten ist. In Ihrem Erschließungsgebiet ist noch kein Netz vorhanden, das zuverlässig 100 Mbit/s im Download übertragen kann (Aufgreifschwellen). Als antragstellende Gebietskörperschaft müssen Sie Letztbegünstigte in einem öffentlichen, transparenten und diskriminierungsfreien Verfahren auswählen. Sie müssen für den Ausbau der Breitbandinfrastruktur bestehende Infrastrukturen so weit wie möglich nutzen. Geförderte WLAN -Hotspots sollen der Öffentlichkeit zugänglich sein sowie einen Zugang zu nichtgewerblichen Zwecken für die Mindestbetriebsdauer zeitlich dauerhaft kostenlos ermöglichen.
Wörtliche bzw. zusammengefasste Wiedergabe der amtlichen Angaben. Verbindlich ist allein die offizielle Programmseite.