AusbildungWeltweit ? Mobilität von Auszubildenden sowie Ausbildern
Bund
Bundesweit · BundesweitAus WeiterbildungZuschuss
Worum es geht
Wenn Sie weltweite und praxisorientierte Auslandspraktika von Auszubildenden während der Berufsausbildung organisieren, können Sie hierfür unter bestimmten Voraussetzungen finanzielle Unterstützung bekommen.
Angaben des Fördergebers (Auszug)
Die Förderung ist an folgende Bedingungen geknüpft: Antragsberechtigt sind juristische Personen des öffentlichen und privaten Rechts, im Handelsregister eingetragene Personenhandelsgesellschaften des privaten Rechts, sonstige Ausbildungsbetriebe für ihre Auszubildenden und berufliche Schulen. Sie müssen zum Zeitpunkt der Auszahlung eine Betriebsstätte, Niederlassung oder sonstige Einrichtung in Deutschland haben, einen ? Letter of Intent ? (LoI) einer Partnereinrichtung im Zielland vorlegen, aus dem hervorgeht, dass die Partnereinrichtung die Maßnahme aktiv unterstützt, und mit der aufnehmenden Einrichtung im Vorfeld des Aufenthalts für den Auszubildenden eine Lernvereinbarung abschließen. Die Dauer der geförderten Auslandsaufenthalte beträgt: für Auszubildende mindestens 3 Wochen bis maximal 3 Monate, für das Bildungspersonal mindestens 2 vollständige Arbeitstage bis maximal 2 Wochen, für vorbereitende Besuche mindestens 2 vollständige Arbeitstage bis maximal 1 Woche. Von der Förderung ausgenommen sind alle Länder, die von Erasmus+ abgedeckt sind.
Wörtliche bzw. zusammengefasste Wiedergabe der amtlichen Angaben. Verbindlich ist allein die offizielle Programmseite.