Ausfallbürgschaften der Bürgschaftsbank Bayern
Land
Bayern · LandesförderungGastgewerbe TourismusBuergschaft
Worum es geht
Wenn Sie als Unternehmen oder freiberuflich Tätige nicht über ausreichende finanzielle Sicherheiten für Ihren Kredit verfügen, kann die Bürgschaftsbank Bayern eine Bürgschaft übernehmen.
Angaben des Fördergebers (Auszug)
Antragsberechtigt sind kleine und mittlere Unternehmen der Branchen Handel, Handwerk, Hotel- und Gaststättengewerbe sowie Gartenbau mit Sitz oder einer Betriebsstätte in Bayern. Die Förderung ist an folgende Bedingungen geknüpft: Sie müssen den Kredit zur Finanzierung eines wirtschaftlich sinnvollen und vertretbaren Vorhabens verwenden. Sie müssen den Kredit so weit wie möglich absichern. Einen bereits ausgereichten Kredit können Sie nicht nachträglich verbürgen lassen. Die Bürgschaftsbank Bayern verbürgt nicht Sanierungs- und Akzeptkredite sowie Kredite an Vergnügungsbetriebe.
Wörtliche bzw. zusammengefasste Wiedergabe der amtlichen Angaben. Verbindlich ist allein die offizielle Programmseite.