Ausfallbürgschaften der Bürgschaftsbank Saarland
Land
Saarland · LandesförderungDienstleistungenBuergschaft
Worum es geht
Wenn Sie als Unternehmen nicht über ausreichende finanzielle Sicherheiten für Ihren Kredit verfügen, kann die Bürgschaftsbank Saarland eine Bürgschaft übernehmen.
Angaben des Fördergebers (Auszug)
Antragsberechtigt sind kleine und mittlere Unternehmen der Industrie, des Groß- und Einzelhandels, des Gast- und Beherbergungsgewerbes und des Dienstleistungssektors, Handelsvertreter und Handelsmakler sowie Angehörige der Freien Berufe im Saarland und Handwerksbetriebe, die in der Handwerksrolle der Handwerkskammer des Saarlandes eingetragen sind, sowie Existenzgründerinnen und Existenzgründer in diesen Bereichen, Personen, die sich mit Hilfe des zu verbürgenden Kredites als tätige Teilhaberin und Teilhaber an einem Unternehmen der vorgenannten Art im Saarland beteiligen wollen, mittelständische Einkaufs-, Fertigungs- oder Liefergenossenschaften oder andere Zusammenschlüsse in der Form juristischer Personen, sofern sie gleiche oder ähnliche Geschäftszwecke verfolgen und ausschließlich den Mitgliedern dienen, Bauträger oder sonstige Bauherrinnen und Bauherren beziehungsweise Erwerberinnen und Erwerber im Saarland, wenn und soweit die zu erstellenden gewerblichen Räume für Angehörige des begünstigten Personenkreises bestimmt sind. Die Förderung an folgende Bedingungen geknüpft: Sie sind sachlich und persönlich kreditwürdig. Ihr Vorhaben ist förderungswürdig und wirtschaftlich vertretbar. Sie müssen den Kredit so weit wie möglich absichern. Einen bereits gewährten Kredit können Sie nicht nachträglich verbürgen lassen. Sie können nicht Kredite zur Sanierung Ihres Unternehmens verbürgen lassen.
Wörtliche bzw. zusammengefasste Wiedergabe der amtlichen Angaben. Verbindlich ist allein die offizielle Programmseite.