Ausgleichszahlungen für fischwirtschaftliche Schäden durch geschützte Tiere
Land
Schleswig-Holstein · LandesförderungLand Forst FischwirtschaftZuschuss
Worum es geht
Sie können für fischwirtschaftlichen Schäden durch geschützte Tiere im Rahmen des "Landesprogramms Fischerei und Aquakultur" Ausgleichszahlungen beantragen.
Angaben des Fördergebers (Auszug)
Sie sind antragsberechtigt, wenn Ihr Unternehmen einem der folgenden Bereiche zuzuordnen ist: Unternehmen der Erwerbs-Binnenfischerei mit Geschäftsbetrieb in Schleswig-Holstein; Unternehmen der haupterwerblichen Küstenfischerei mit Geschäftsbetrieb in Schleswig-Holstein und einer Fangerlaubnis für die Gewässer der Inneren Schlei; Unternehmen der Erwerbs-Teichwirtschaft mit Geschäftsbetrieb in Schleswig-Holstein.
Wörtliche bzw. zusammengefasste Wiedergabe der amtlichen Angaben. Verbindlich ist allein die offizielle Programmseite.