Ausgleichzulage für benachteiligte Gebiete (AGZ)
Land
Hessen · LandesförderungLand Forst FischwirtschaftZuschuss
Worum es geht
Wenn Sie als Landwirtin oder Landwirt in einem benachteiligten Gebiet in Hessen wirtschaften, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.
Angaben des Fördergebers (Auszug)
Antragsberechtigt sind Betriebsinhaberinnen und -inhaber beziehungsweise Zusammenschlüsse dieser, die ihren Betriebssitz in Hessen haben und eine landwirtschaftliche Tätigkeit auf Flächen in benachteiligten Gebieten ausüben. Die Förderung ist an bestimmte Bedingungen geknüpft: Sie müssen eine förderfähige Fläche von mindestens 3 Hektar in aus erheblich naturbedingten oder spezifischen Gründen benachteiligten Gebieten bewirtschaften. Sie müssen mit Ihrem landwirtschaftlichen Betrieb die Anforderungen der Konditionalität nach EU -Verordnung zu GAP-Strategieplänen erfüllen. Für Flächen, die stillgelegt sind oder die aus der Erzeugung genommen wurden, erhalten Sie keine Förderung.
Wörtliche bzw. zusammengefasste Wiedergabe der amtlichen Angaben. Verbindlich ist allein die offizielle Programmseite.