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BAB-Mikrokredit

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Bremen · LandesförderungDienstleistungenDarlehen

Worum es geht

Wenn Sie im Land Bremen ein kleines Gründungsvorhaben oder die Entwicklung, Stabilisierung und den Ausbau Ihres Kleinst- und Kleinunternehmens planen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen ein Darlehen erhalten.

Angaben des Fördergebers (Auszug)

Antragsberechtigt sind kleine Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft, freiberuflich Tätige sowie Genossenschaften und natürliche Personen, die einen Betrieb gründen, übernehmen oder fortführen wollen. Die Förderung ist an folgende Bedingungen geknüpft: Sie müssen Ihren Betriebssitz im Land Bremen haben, über ausreichende Fachkenntnisse und Fähigkeiten verfügen und eine ordnungsgemäße Unternehmensführung gewährleisten können, mit Ihrem Vorhaben einen nachhaltigen wirtschaftlichen Erfolg erwarten lassen, das bremische Mindestlohngesetz berücksichtigen. Sie dürfen nicht direkt (arbeitnehmerähnlich) an einen Auftraggeber gebunden sein. Sie dürfen sich nicht bereits vor dem 31.12.2019 in wirtschaftlichen Schwierigkeiten befunden haben. Andere Finanzierungsmöglichkeiten müssen Sie zunächst vorrangig nutzen.

Wörtliche bzw. zusammengefasste Wiedergabe der amtlichen Angaben. Verbindlich ist allein die offizielle Programmseite.