Fördermelder

Bauprogramm des Bundes in der Kinder- und Jugendhilfe

Bund

Bundesweit · BundesweitGesundheit SozialesZuschuss

Worum es geht

Wenn Sie bei der Finanzierung von Baumaßnahmen für Jugendbildungs- und Jugendbegegnungsstätten sowie für Jugendherbergen Unterstützung brauchen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss durch das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend ( BMFSFJ ) erhalten.

Angaben des Fördergebers (Auszug)

Die Förderung aus dem Bauprogramm des Bundes in der Kinder- und Jugendhilfe ist an folgende Bedingungen geknüpft: Antragsberechtigt sind die oberste Landesjugendbehörde bei Jugendbildungs- und Jugendbegegnungsstätten und der Hauptverband des Deutschen Jugendherbergswerkes bei Jugendherbergen. Die Jugendbildungsstätte, Jugendbegegnungsstätte oder Jugendherberge muss von bundesweiter und/oder internationaler Bedeutung sein. Der Träger muss in einem Betreiberkonzept seine Zielstellung, eine bundesweite und/oder internationale Einrichtung zu betreiben, und die zugehörige Umsetzungsstrategie erkennbar darstellen. Der Träger der Einrichtung muss Eigentümer des Grundstückes sein oder ein dinglich gesichertes Nutzungsrecht für mindestens 25 Jahre haben. Die investiven Mittel der geförderten Einrichtung dürfen nur zweckgebunden eingesetzt werden. Der Träger muss alle zumutbaren Finanzierungsmöglichkeiten ausgeschöpft haben. Die Gesamtfinanzierung kann allein durch die Zuwendungen des Bundes gesichert werden.

Wörtliche bzw. zusammengefasste Wiedergabe der amtlichen Angaben. Verbindlich ist allein die offizielle Programmseite.