Fördermelder

Bayerisches Energieforschungsprogramm

Land

Bayern · LandesförderungDienstleistungenZuschuss

Worum es geht

Wenn Sie als Unternehmen in die Erforschung, Entwicklung und Anwendung neuer Energie- und Energieeffizienztechnologien investieren, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.

Angaben des Fördergebers (Auszug)

Antragsberechtigt sind Unternehmen mit Sitz oder Niederlassung im Freistaat Bayern. Bei Demonstrationsvorhaben sind darüber hinaus auch kommunale Gebietskörperschaften sowie Träger kirchlicher und vergleichbarer Einrichtungen im Freistaat Bayern antragsberechtigt. Die Förderung ist an folgende Bedingungen geknüpft: Ihr Vorhaben muss mit einem hohen technischen und wirtschaftlichen Risiko verbunden sein, einen Innovationsgehalt aufweisen, der über den Stand der Technik hinausgeht, in seinen wesentlichen Teilen im Freistaat Bayern durchgeführt werden. Sie müssen bei der Antragstellung bereits über spezifische Forschungs- und Entwicklungskapazitäten und -erfahrungen verfügen. Nicht förderfähig sind Unternehmen, die einer Rückforderung der Europäischen Union nicht Folge geleistet haben, sowie Unternehmen in Schwierigkeiten im Sinne der Allgemeinen Gruppenfreistellungsverordnung (AGVO).

Wörtliche bzw. zusammengefasste Wiedergabe der amtlichen Angaben. Verbindlich ist allein die offizielle Programmseite.