Fördermelder

Bayerisches Modernisierungsprogramm (BayModR)

Land

Bayern · LandesförderungDienstleistungenZuschuss

Worum es geht

Wenn Sie Wohnungen in einem Mehrfamilienhaus oder Wohnplätze in einem Pflegeheim modernisieren, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen ein Darlehen und einen Zuschuss erhalten.

Angaben des Fördergebers (Auszug)

Antragsberechtigt sind Eigentümerinnen und Eigentümer, Erbbauberechtigte und Nießbraucherinnen und Nießbraucher von Mietwohngebäuden und stationären Pflegeeinrichtungen. Die Förderung ist an folgende Bedingungen geknüpft: Ihr Gebäude muss mindestens 5 Jahre alt sein, wenn die Modernisierungs- und Erneuerungsmaßnahmen im Rahmen der Bundesförderung für effiziente Gebäude ( BEG ) gefördert werden, im Jahr der Antragstellung am 31.12. mindestens 15 Jahre alt sein, wenn Sie ausschließlich die in der Anlage aufgeführten Modernisierungs- und Erneuerungsmaßnahmen durchführen lassen. Die Wohnungen müssen nach der Modernisierung heute allgemein üblichen Wohnbedürfnissen entsprechen. Ihre Maßnahmen müssen den öffentlich-rechtlichen und mietrechtlichen Vorschriften entsprechen. Die zu erwartenden Mieterhöhungen müssen sozial verträglich sein. Sie müssen für neu zu vermietende Wohnungen für die Dauer der Zinsfestschreibung ein allgemeines Belegungsrecht für Haushalte einhalten, deren Einkommen bestimmte Grenzen des Bayerischen Wohnraumförderungsgesetzes nicht übersteigen. Sie dürfen mit dem Vorhaben erst nach der Bewilligung beginnen.

Wörtliche bzw. zusammengefasste Wiedergabe der amtlichen Angaben. Verbindlich ist allein die offizielle Programmseite.