Fördermelder

Bayerisches Sonderprogramm Landwirtschaft Digital (BaySL Digital)

Land

Bayern · LandesförderungLand Forst FischwirtschaftZuschuss

Worum es geht

Wenn Sie als landwirtschaftliches Unternehmen Investitionen in die Digitalisierung Ihres Betriebs planen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss bekommen.

Angaben des Fördergebers (Auszug)

Antragsberechtigt sind je nach Art des Vorhabens landwirtschaftliche Unternehmen (einschließlich Wein- und Gartenbau) mit Sitz oder Betriebsstätte in Bayern, Unternehmen in Bayern, die einen landwirtschaftlichen Betrieb bewirtschaften und unmittelbar kirchliche, gemeinnützige oder mildtätige Zwecke verfolgen, sowie rechtsfähige Zusammenschlüsse von Landwirtinnen und Landwirten. Die Förderung ist an folgende Bedingungen geknüpft: Ihr Betrieb erreicht beziehungsweise überschreitet die Mindestgröße, die im Gesetz über die Alterssicherung der Landwirtinnen und Landwirte Paragraf 1 Absatz 2 definiert wird, und erfüllt die Kriterien für kleine und mittlere Unternehmen ( KMU ) gemäß der Definition der Europäischen Union. Als Beteiligte und Beteiligter eines rechtsfähigen Zusammenschlusses von Landwirtinnen und Landwirten können Sie eine landwirtschaftliche Flächenbewirtschaftung nachweisen. Ihr Vorhaben erfüllt die von der Landesanstalt für Landwirtschaft (LfL) für die jeweiligen Förderbereiche festgelegten Mindestanforderungen. Sie beantragen die Förderung für Produkte aus der jeweiligen Produktliste, die im Förderwegweiser des Bayerischen Staatsministeriums für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten online veröffentlicht und fortlaufend aktualisiert wird. Darüber hinaus gelten je nach Art des Vorhabens spezifische Voraussetzungen. Von der Förderung ausgeschlossen sind Ersatzbeschaffungen, gebrauchte Einrichtungen (Messegeräte zählen nicht als Gebrauchteinrichtungen), Gegenstände, die bereits zu einem früheren Zeitpunkt gefördert wurden, Gegenstände, die überwiegend anderen Zwecken dienen.

Wörtliche bzw. zusammengefasste Wiedergabe der amtlichen Angaben. Verbindlich ist allein die offizielle Programmseite.