Fördermelder

Bayerisches Technologieförderungs-Programm plus (BayTP+)

Land

Bayern · LandesförderungDienstleistungenDarlehen

Worum es geht

Wenn Sie als mittelständisches Unternehmen in Forschung, Entwicklung und Innovation im Bereich der allgemeinen Technologien investieren, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss oder ein Darlehen erhalten.

Angaben des Fördergebers (Auszug)

Antragsberechtigt sind bei Entwicklungsvorhaben mittelständische Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft mit weniger als 400 Beschäftigten (im Unternehmensverbund), standortrelevanten Technologievorhaben Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft, Anwendungsvorhaben ausschließlich kleine und mittlere Unternehmen ( KMU ) gemäß KMU -Definition der EU mit Sitz, Niederlassung oder Betriebsstätte in Bayern. Die Förderung ist an folgende Bedingungen geknüpft: Ihr Vorhaben muss sich der experimentellen Forschung zuordnen lassen, sich durch einen Innovationsgehalt auszeichnen, der über den Stand von Technik und Wissenschaft hinausgeht, mit einem erheblichen technischen und wirtschaftlichen Risiko verbunden, aber technisch machbar sein und mittelfristig wirtschaftlichen Erfolg versprechen. Sie müssen das Vorhaben selbst und in seinen wesentlichen Teilen in Bayern durchführen, über das notwendige technologische und betriebswirtschaftliche Potenzial verfügen. Technologievorhaben müssen eine außergewöhnliche Bedeutung für den Wirtschaftsstandort Bayern haben. Das betrifft folgende Bereiche: Beschäftigungseffekte, volkswirtschaftlicher Nutzen, anschließende wirtschaftliche Verwertung, technologische Ambition. Für Projekte, die Sie im Auftrag und auf Rechnung Dritter durchführen, können Sie die Förderung nicht erhalten.

Wörtliche bzw. zusammengefasste Wiedergabe der amtlichen Angaben. Verbindlich ist allein die offizielle Programmseite.