Bayerisches Vertragsnaturschutzprogramm Wald
Land
Bayern · LandesförderungLand Forst FischwirtschaftZuschuss
Worum es geht
Wenn Sie Ihren Wald naturschonend bewirtschaften und dadurch gefährdete Lebensräume und Tier- und Pflanzenarten erhalten, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.
Angaben des Fördergebers (Auszug)
Antragsberechtigt sind private und körperschaftliche Waldbesitzende, Rechtler, von Waldbesitzenden beauftragte Vereine und Verbände sowie Vereinigungen von Waldbesitzenden. Die Förderung ist an folgende Bedingungen geknüpft: Ihre Maßnahmen müssen den Zielen des Naturschutzes und der Landschaftspflege dienen, waldrechtliche Vorschriften berücksichtigen, den geplanten Naturschutzzweck erreichen und auf einer flurstückmäßig bezeichneten (Teil-)Fläche durchgeführt werden, in der in Abschnitt 2 der Richtlinie beschriebenen Gebietskulisse durchgeführt werden. Darüber hinaus müssen Sie je nach Vorhaben weitere spezifische Bedingungen zu erfüllen. Je nach nach Art Ihres Vorhaben müssen Sie einen Verpflichtungszeitraum oder eine Zweckbindungsfrist von 5 oder 12 Jahren einhalten. Von der Förderung ausgeschlossen sind Unternehmen, die einer Beihilfe-Rückforderung der EU nicht Folge geleistet haben, sowie Unternehmen in Schwierigkeiten im Sinne der EU -Leitlinien.
Wörtliche bzw. zusammengefasste Wiedergabe der amtlichen Angaben. Verbindlich ist allein die offizielle Programmseite.