Bayerisches Wohnungsbauprogramm ? Eigenwohnraum
Land
Bayern · LandesförderungWohnungsbau ModernisierungDarlehen
Worum es geht
Wenn Sie eine eigene Wohnung oder ein eigenes Haus kaufen oder bauen oder Ihr eigenes Haus oder Ihre eigene Eigentumswohnung für Menschen mit Behinderung anpassen möchten, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen ein zinsverbilligtes Darlehen und ergänzende Zuschüsse erhalten.
Angaben des Fördergebers (Auszug)
Antragsberechtigt sind bei der Schaffung von Eigenwohnraum sowie von Mietwohnraum im Zweifamilienhaus Privatpersonen, deren Gesamteinkommen die in Artikel 11 Absatz 1 des Bayerischen Wohnraumförderungsgesetzes (BayWoFG) bestimmten Einkommenshöchstgrenzen nicht übersteigt, bei der Anpassung von bestehendem Wohnraum an die Belange von Menschen mit Behinderung Eigentümerinnen und Eigentümer, Erbbauberechtigte oder Nießbraucherinnen und Nießbraucher der Wohnung, zu deren Nutzung die entsprechende bauliche Maßnahme erforderlich ist. Die Förderung im Bayerischen Wohnungsbauprogramm ist an folgende Bedingungen geknüpft: Rechtsgrundlage der Förderung ist das Bayerische Wohnraumförderungsgesetz (BayWoFG). Sie müssen eine Eigenleistung in Höhe von mindestens 25 % der Gesamtkosten erbringen, die Immobilie während der Belegungsbindung von 15 Jahren selbst nutzen, die Belegungsbindung für Mietwohnraum im Zweifamilienhaus für 15 Jahre einhalten, die vorgeschriebenen Wohnflächen- und Grundstücksgrößen einhalten, die entstehende Belastung dauerhaft tragen können, bei einem Zweifamilienhaus mit den Mieterinnen und Mietern gemäß Artikel 4 Absatz 1 Nummer 2 BayWoFG--Bayerische Wohnraumförderungsgesetz in Beziehung stehen. Sie dürfen das Haus oder die Eigentumswohnung nicht von Ihrer Ehefrau, Ihrem Ehemann, Ihrer Lebenspartnerin und Ihrem Lebenspartner oder Ihrer Partnerin und Ihrem Partner einer sonstigen auf Dauer angelegten Lebensgemeinschaft oder von einer Person, die mit einem Mitglied Ihres Haushalts in gerader Linie verwandt ist, gekauft haben. Auch eine Übertragung im Wege der Erbfolge, testamentarischen Verfügung oder Schenkung ist nicht förderfähig.
Wörtliche bzw. zusammengefasste Wiedergabe der amtlichen Angaben. Verbindlich ist allein die offizielle Programmseite.