Beratung von Unternehmen der Außer-Haus-Verpflegung zum vermehrten Einsatz von Produkten des ökologischen Landbaus
Bund
Bundesweit · BundesweitDienstleistungenZuschuss
Worum es geht
Wenn Sie in der Außer-Haus-Verpflegung (AHV) Bio-Lebensmittel einsetzen möchten, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss zu den anfallenden externen Beratungskosten erhalten.
Angaben des Fördergebers (Auszug)
Antragsberechtigt sind Unternehmen und öffentliche Träger gemeinschaftlicher Verpflegungseinrichtungen der Außer-Haus-Verpflegung (AHV). Weitere Voraussetzungen: Antragstellende benötigen zum Zeitpunkt der Auszahlung eine Betriebsstätte in Deutschland. Ihre Beratung wird von externen selbstständigen Beratenden oder einem Beratungsunternehmen durchgeführt. Ihre Beraterin oder Ihr Berater verfügt über die erforderlichen Fähigkeiten und berufliche Erfahrungen. Zum Zeitpunkt des Erlasses des Zuwendungsbescheides haben Sie noch nicht mit der Beratung begonnen. Den Inhalt der Beratung sowie die wesentlichen Ergebnisse hält der Berater oder die Beraterin in einem Kurzbericht fest. Sie dürfen kein Insolvenzverfahren beantragt haben. Ihr Unternehmen ist nicht in Schwierigkeiten im Sinne der Leitlinien der EU .
Wörtliche bzw. zusammengefasste Wiedergabe der amtlichen Angaben. Verbindlich ist allein die offizielle Programmseite.