Beratung zur Betrieblichen Standortbestimmung ( VwV Betriebs-Check)
Land
Baden-Württemberg · LandesförderungLand Forst FischwirtschaftZuschuss
Worum es geht
Wenn Sie als landwirtschaftliches Unternehmen eine Beratung durch externe Fachleute in Anspruch nehmen möchten, um die wirtschaftliche und ökologische Leistungsfähigkeit, die Tiergerechtheit, die Klimafreundlichkeit und -resistenz Ihres Betriebs nachhaltig zu verbessern, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.
Angaben des Fördergebers (Auszug)
Antragsberechtigt sind kleine und mittlere Unternehmen ( KMU ) der Primärproduktion gemäß KMU -Definition der EU mit Sitz oder Niederlassung in Baden-Württemberg. Die Förderung ist an bestimmte Voraussetzungen geknüpft: Sie können die angebotene Beratungsdienstleistung nur einmal innerhalb von 2 Jahren in Anspruch nehmen. Die Beratungskräfte müssen über eine mindestens 2-jährige Berufserfahrung als Beratungskraft im landwirtschaftlichen Bereich sowie über methodische, fachliche und fachrechtliche Erfahrungen und Kenntnisse verfügen. Jede Beratungskraft muss sich jährlich fachlich und fachrechtlich sowie regelmäßig methodisch fortbilden. Die Beratungskräfte sind entweder Bedienstete des Landes oder eines Landkreises in Baden-Württemberg oder freie Mitarbeitende der AgriBW GmbH . Ausgeschlossen von der Förderung sind Unternehmen in Schwierigkeiten im Sinne der EU , Beratungsleistungen, die bereits im Rahmen der ?Förderung von Beratungsmodulen für die Landwirtschaft? unterstützt werden.
Wörtliche bzw. zusammengefasste Wiedergabe der amtlichen Angaben. Verbindlich ist allein die offizielle Programmseite.