Fördermelder

Beratungen für den Mittelstand

Land

Baden-Württemberg · LandesförderungDienstleistungenZuschuss

Worum es geht

Wenn Sie externe Beratungen von kleinen und mittleren Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft und freiberuflich Tätigen zu allen Problemfeldern der Unternehmensführung und zur Anpassung an neue Wettbewerbsbedingungen durchführen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss bekommen.

Angaben des Fördergebers (Auszug)

Zuwendungsempfänger sind Kammern und weitere Wirtschaftsorganisationen in Baden-Württemberg in ihrer Funktion als koordinierende Träger der Förderung. Förderbegünstigte sind je nach Art des Vorhabens kleine und mittlere Unternehmen aus den Bereichen Handwerk, Industrie, Handel, Hotellerie und Gastronomie sowie sonstige Dienstleistungen, natürliche Personen mit Gründungsabsichten. Die Förderung ist an folgende Bedingungen geknüpft: Das begünstigte Unternehmen hat seinen Sitz oder seine Betriebsstätte in Baden-Württemberg. Die Beratungen gehen über Informationen hinaus. Die Mindestdauer für eine geförderte Beratung beträgt grundsätzlich 2 Stunden. Für die Umweltschutzberatungen, die EU -Beratungen und die Beratungen zu Messebeteiligungen und Kooperationsanbahnungen beträgt die Mindestdauer für eine geförderte Beratung 1 Stunde. Nicht gefördert werden Unternehmen, an denen juristische Personen des öffentlichen Rechts oder Religionsgemeinschaften mit Mehrheit beteiligt sind.

Wörtliche bzw. zusammengefasste Wiedergabe der amtlichen Angaben. Verbindlich ist allein die offizielle Programmseite.