Beratungsleistungen im Rahmen der Verbundberatung (BerFöR)
Land
Bayern · LandesförderungLand Forst FischwirtschaftZuschuss
Worum es geht
Wenn Sie als anerkanntes Beratungsunternehmen Landwirtinnen und Landwirte, Gärtnerinnen und Gärtner oder Winzerinnen und Winzer zu betrieblichen Fragen beraten, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.
Angaben des Fördergebers (Auszug)
Antragsberechtigt und Zuwendungsempfänger sind nach dem bayerischen Agrarwirtschaftsgesetz (BayAgrarWiG) anerkannte Beratungsanbieter. Begünstigte sind kleine und mittlere Unternehmen ( KMU ) der landwirtschaftlichen Primärproduktion gemäß KMU -Definition der EU , die ihren Sitz oder ihre Betriebsstätte in Bayern haben. Die Förderung ist an folgende Bedingungen geknüpft: Sie müssen die Beratungen im Verbund mit der staatlichen Beratung durchführen, jährlich zur Qualitätssicherung stichprobenartig Ihre Kundinnen und Kunden zur Beratung befragen, in Ihrer Rechnung die Höhe der Förderung durch den Freistaat Bayern und die abgerechneten Stunden aufführen und Ihre Beratungen entsprechend der Fördersumme verbilligen. Je nach Vorhaben gelten weitere spezifische Voraussetzungen.
Wörtliche bzw. zusammengefasste Wiedergabe der amtlichen Angaben. Verbindlich ist allein die offizielle Programmseite.