Beratungsmodule für die Landwirtschaft ab 2023 (VwV Beratung ab 2023)
Land
Baden-Württemberg · LandesförderungLand Forst FischwirtschaftZuschuss
Worum es geht
Wenn Sie Beratungen anbieten, um Unternehmen der Landwirtschaft beim Umgang mit aktuellen und zukünftigen Herausforderungen im Hinblick auf Klimawandel, Umwelt- und Naturschutz, tierbezogene Produktionsbedingungen, Entwicklung der Märkte sowie unternehmerische Entwicklungen zu unterstützen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.
Angaben des Fördergebers (Auszug)
Antragsberechtigt sind Beratungsorganisationen, die das Land Baden-Württemberg im Rahmen eines Konzessionsvergabeverfahrens ausgewählt hat und die eine Dienstleistungskonzession zur Erbringung der entsprechenden Beratungsmodule erhalten haben. Begünstigte des Förderprogramms sind Unternehmen der Landwirtschaft, des Garten-, Obst- und Weinbaus, die ihren Sitz oder ihre Betriebsstätte in Baden-Württemberg haben. Die Förderung ist an folgende Voraussetzungen geknüpft: Ihre Beratung muss die Vorgaben der Leistungsbeschreibung aus dem entsprechenden Modulstammblatt erfüllen. Sie müssen die Mindestberatungsstunden gemäß Modulstammblatt erbringen. Sie müssen in die Organisationsstruktur des Systems für Wissen und Innovation in der Landwirtschaft (AKIS) eingebunden sein oder am AKIS teilnehmen. Sie stellen die Durchführung einer neutralen Beratung sicher. Ihre Beratungskräfte müssen über einen entsprechenden Bildungsabschluss, ausreichende Berufserfahrung sowie fachliche, fachrechtliche und methodische Qualifizierungen verfügen. Sie schließen mit den landwirtschaftlichen Betrieben einen Beratungsvertrag schriftlich ab.
Wörtliche bzw. zusammengefasste Wiedergabe der amtlichen Angaben. Verbindlich ist allein die offizielle Programmseite.