Beratungsrichtlinie ? Förderung betriebswirtschaftlicher und technischer Beratungen
Land
Thüringen · LandesförderungDienstleistungenZuschuss
Worum es geht
Wenn Sie als kleines oder mittleres Unternehmen eine Beratung zu betriebswirtschaftlichen oder technischen Fragen in Anspruch nehmen möchten, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.
Angaben des Fördergebers (Auszug)
Antragsberechtigt für Intensivberatungen und Prozessbegleitungen durch selbstständige Unternehmensberaterinnen oder -berater sind kleine und mittlere Unternehmen gemäß KMU -Definition der EU mit Sitz, Betriebsstätte oder Niederlassung in Thüringen. Ausgeschlossen sind Angehörige der Freien Berufe, die selbst überwiegend wirtschaftsberatend tätig sind, und Unternehmen der Primärerzeugung landwirtschaftlicher Erzeugnisse. Anträge zur Beratung durch organisationseigene Beraterinnen oder Berater können von Handwerkskammern und Fachverbänden gestellt werden. Die Anträge zur Förderung von Beauftragten für Innovation und Technologie (BIT) können durch Handwerksorganisationen gestellt werden. Antragsberechtigt für eine Förderung von Beratungsnetzwerken sind juristische Personen des privaten Rechts, Thüringer Kammern, Verbände der Thüringer Wirtschaft oder andere geeignete Einrichtungen, die ihren Sitz, Betriebsstätte oder Niederlassung in Thüringen haben. Die Förderung ist an folgende Bedingungen geknüpft: Intensivberatungen und Prozessbegleitungen: Sie müssen sich von geeigneten selbstständigen Beraterinnen oder Beratern beziehungsweise einem Beratungsunternehmen beraten lassen. Sie müssen eine neutrale Qualitätssicherung in die Beratung miteinbeziehen. Die Beratung muss mindestens 6 Tagewerke umfassen. Sollten für Ihr Vorhaben die Voraussetzungen für eine Förderung mit Bundesmitteln erfüllt sein, so ist keine Förderung möglich. Organisationseigene Beratung im Handwerk: Ihre Beratung muss sich an die Bundesrichtlinien zur Förderung eines Innovationsclusters im Handwerk sowie an den Leitfaden des Zentralverbandes des Deutschen Handwerks ( ZDH ) anlehnen. Die Beratungsdichte zum Zeitpunkt der Antragstellung darf 1.300 Betriebe pro Beraterin oder Berater in Vollzeit nicht unterschreiten. In einem Zeitraum von 2 Jahren müssen Sie mindestens 55 Tagwerke Beratungstätigkeit nachweisen. Der Beschäftigungsumfang der oder des Beauftragten für Innovation und Technologie (BIT) muss mindestens 50 Prozent betragen. Die Person muss mindestens 30 Einzel- und Gruppenberatungen bezogen auf eine Vollzeitstellen nachweisen. Beratungs- und Vernetzungsprojekte für KMU können Sie nur nach Aufforderung einrichten und betreiben.
Wörtliche bzw. zusammengefasste Wiedergabe der amtlichen Angaben. Verbindlich ist allein die offizielle Programmseite.