Berliner Programm für Nachhaltige Entwicklung (BENE 2) ? Förderschwerpunkt 2: Umwelt- und Energiemanagementsysteme
Land
Berlin · LandesförderungDienstleistungenZuschuss
Worum es geht
Wenn Sie die Einführung von Umwelt- und Energiemanagementsystemen in Ihrer Einrichtung, Behörde oder Ihrem Unternehmen in Berlin planen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.
Angaben des Fördergebers (Auszug)
Antragsberechtigt sind Hauptverwaltungen, Bezirksverwaltungen und nachgeordnete Einrichtungen, Körperschaften, Anstalten und Stiftungen des öffentlichen Rechts, gemeinnützige, mildtätige und kirchliche Einrichtungen, öffentliche und private kleine und mittelständische Unternehmen sowie Unternehmenskooperationen mit Betriebsstätte oder Niederlassung in Berlin. Die Förderung ist an bestimmte Bedingungen geknüpft: Sie müssen Ihr Vorhaben im Land Berlin durchführen. Ihr Vorhaben kann ohne eine Förderung nicht oder nicht im notwendigen Umfang oder mit deutlichem Zeitverzug realisiert werden. Sie müssen zuverlässig und leistungsfähig sein. Die Gesamtfinanzierung Ihres Vorhabens muss gesichert sein. Ihr Projekt muss mit den Grundsätzen einer wirtschaftlichen Haushaltsführung übereinstimmen. Sie müssen die Zweckbindungsfristen, die durch die Bewillungsstelle festgelegt werden, einhalten. Die Einführung Ihres Umwelt-/Energiemanagementsystems muss direkt oder indirekt einen Beitrag zur Erhöhung der Energieeffizienz leisten oder lokale Umweltbelastungen (Lärm- oder Schadstoffemissionen) mindern. Für Ihr Umwelt- beziehungsweise Energiemanagementsystem muss eine externe Auditierung, Zertifizierung oder Validierung mit Registrierung erforderlich sein und das System darf nicht gesetzlich vorgeschrieben sein.
Wörtliche bzw. zusammengefasste Wiedergabe der amtlichen Angaben. Verbindlich ist allein die offizielle Programmseite.