Fördermelder

Berliner Schallschutzfensterprogramm

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Berlin · LandesförderungDienstleistungenZuschuss

Worum es geht

Wenn Sie Maßnahmen planen, mit denen Sie die Schalldämmung von Fenstern, Balkon- und Terrassentüren, Loggien und Zusatzeinrichtungen verbessern, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.

Angaben des Fördergebers (Auszug)

Antragsberechtigt sind natürliche oder juristische Personen des privaten Rechts als Eigentümerin oder Eigentümer, Erbbauberechtigte oder Erbbauberechtigter sowie Nießbraucherin oder Nießbraucher der betroffenen Wohnungen oder Wohngebäude. Die Förderung ist an folgende Bedingungen geknüpft: Ihr Vorhaben muss in Berlin durchgeführt werden. Der zu schützende Wohnraum muss vor dem 3.10.1990 errichtet worden sein. Zudem müssen die betroffenen Aufenthaltsräume eine Grundfläche von mehr als 10 Quadratmetern aufweisen. Beim Einbau von Fenstern, Balkon- oder Terrassentüren und Loggien sind die Vorgaben des Leitfadens zur Planung und Ausführung der Montage von Fenstern und Haustüren (herausgegeben von der RAL-Gütegemeinschaft Fenster und Haustüren e.V. ) einzuhalten. In Wohngebäuden eingebaute Fenster und Türen müssen im Standard der Schallschutzklasse 4 (gemäß VDI-Richtlinie 2719) entsprechen. Bei erhöhten Anforderungen gelten die Vorgaben der Schallschutzklasse 5. Die Verkehrslärmbelastung darf nicht durch Fernstraßen des Bundes, Eisenbahn- oder Schnellbahnverkehr verursacht werden, für die bereits Bundesprogramme zur Lärmsanierung bestehen.

Wörtliche bzw. zusammengefasste Wiedergabe der amtlichen Angaben. Verbindlich ist allein die offizielle Programmseite.