Fördermelder

Beseitigung oder Minderung von sowie Vorbeugung gegen klimawandelbedingte Vernässungen oder Erosion

Land

Sachsen-Anhalt · LandesförderungUmwelt NaturschutzZuschuss

Worum es geht

Wenn Sie als Kommune wasserwirtschaftliche Maßnahmen gegen die Folgen des Klimawandels ergreifen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.

Angaben des Fördergebers (Auszug)

Antragsberechtigt sind kommunale Gebietskörperschaften in Sachsen-Anhalt. Die Förderung ist an bestimmte Bedingungen geknüpft: Sie müssen eine bewertende Stellungnahme der zuständigen Unteren Wasserbehörde zu Ihrem Vorhaben vorlegen, bei Investitionen das Vorliegen der rechtlichen und tatsächlichen Voraussetzungen für eine finanzielle Beteiligung der bevorteilten Flächen- und Grundstückseigentümerinnen oder -eigentümer sowie der sonstigen dinglich Berechtigten prüfen und das Ergebnis dieser Prüfung dokumentieren, in geeigneter Form Ihre Bereitschaft und Fähigkeit zur Übernahme der Trägerschaft, zur Sicherstellung des Betriebes und zur Unterhaltung der errichteten Anlage nachweisen. Der Ersatz von Anlagen und Anlagenteilen ist von der Förderung ausgeschlossen.

Wörtliche bzw. zusammengefasste Wiedergabe der amtlichen Angaben. Verbindlich ist allein die offizielle Programmseite.