Fördermelder

Beteiligungen der Mittelständischen Beteiligungsgesellschaft

Land

Sachsen-Anhalt · LandesförderungDienstleistungenBeteiligung

Worum es geht

Wenn Sie ein konkretes unternehmerisches Vorhaben planen, kann die Mittelständische Beteiligungsgesellschaft unter bestimmten Voraussetzungen eine Beteiligung übernehmen.

Angaben des Fördergebers (Auszug)

Antragsberechtigt sind kleine und mittlere Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft, Existenzgründerinnen/Existenzgründer sowie Angehörige freier Berufe. Eine Beteiligung der Mittelständischen Beteiligungsgesellschaft ist an bestimmte Bedingungen geknüpft: Ihr Unternehmen muss von seiner Ertragskraft und der Qualität Ihrer Unternehmensführung her langfristig eine angemessene Rendite und eine vertragsgemäße Abwicklung der Beteiligung erwarten lassen. Die Beteiligung darf nicht nur der Konsolidierung der Finanzverhältnisse oder der Sanierung des Unternehmens dienen.

Wörtliche bzw. zusammengefasste Wiedergabe der amtlichen Angaben. Verbindlich ist allein die offizielle Programmseite.