Beteiligungen der Mittelständischen Beteiligungsgesellschaft Thüringen mbH (MBG)
Land
Thüringen · LandesförderungDienstleistungenBeteiligung
Worum es geht
Wenn Sie die Gründung oder Festigung eines Unternehmens planen, kann die Mittelständische Beteiligungsgesellschaft Thüringen unter bestimmten Voraussetzungen eine Beteiligung übernehmen.
Angaben des Fördergebers (Auszug)
Die Förderung ist an bestimmte Bedingungen geknüpft: Antragsberechtigt sind mittelständische Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft (Industrie-, Handwerks-, Handels- und Dienstleistungsunternehmen) aller Rechtsformen mit einem Jahresumsatz von bis zu EUR 50 Millionen und weniger als 500 Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern mit Sitz oder Betriebsstätte in Thüringen. Förderungsfähig sind Unternehmen aller Branchen (außer landwirtschaftliche Produktion). Ihr Investitionsort muss in Thüringen liegen. Durch Ihre fachliche und kaufmännische Kompetenz muss eine erfolgreiche Unternehmensentwicklung erwartet werden können. Ihr Unternehmenskonzept muss überzeugend sein. Sie müssen die Gesamtfinanzierung des Vorhabens sichern.
Wörtliche bzw. zusammengefasste Wiedergabe der amtlichen Angaben. Verbindlich ist allein die offizielle Programmseite.