Beteiligungsgarantien der Bürgschaftsbank Rheinland-Pfalz
Land
Rheinland-Pfalz · LandesförderungDienstleistungenGarantie
Worum es geht
Wenn sich eine private Kapitalbeteiligungsgesellschaft an Ihrem kleinen oder mittleren Unternehmen beteiligt, kann die Bürgschaftsbank Rheinland-Pfalz unter bestimmten Voraussetzungen eine Garantie übernehmen.
Angaben des Fördergebers (Auszug)
Antragsberechtigt sind kleine und mittlere Unternehmen ( KMU ) der gewerblichen Wirtschaft, des Handwerks sowie Angehörige freier Berufe mit Sitz oder Betriebsstätte in Rheinland-Pfalz. Die Förderung ist an folgende Bedingungen geknüpft: Die Ertragskraft Ihres Unternehmens und Ihre fachlichen und kaufmännischen Kompetenzen müssen langfristig eine ausreichende Rendite und eine vertragsgemäße Abwicklung der Beteiligung erwarten lassen. Die Laufzeit der garantierten Beteiligung soll ihrem Verwendungszweck entsprechen und darf 10 Jahre nicht überschreiten. Eine Beteiligung ist ausgeschlossen, wenn sie zur Sanierung Ihrer Finanzverhältnisse dienen soll.
Wörtliche bzw. zusammengefasste Wiedergabe der amtlichen Angaben. Verbindlich ist allein die offizielle Programmseite.