Fördermelder

Betriebliche Investitionen im öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV-Unternehmensförderung)

Land

Thüringen · LandesförderungDienstleistungenZuschuss

Worum es geht

Wenn Sie Maßnahmen im öffentlichen Personennahverkehr ( ÖPNV ) planen, die zur Verbesserung von Barrierefreiheit und Fahrgastinformation sowie zur Verringerung von verkehrsbedingten Emissionen beitragen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.

Angaben des Fördergebers (Auszug)

Antragsberechtigt sind Verkehrs- und Infrastrukturunternehmen des ÖPNV sowie deren jeweilige Zusammenschlüsse. Die Förderung ist an bestimmte Bedingungen geknüpft: Ihr Vorhaben muss zur Verbesserung des ÖPNV erforderlich sein. Ihr Vorhaben darf den örtlichen, regionalen und landesweiten Verkehrsplanungen und -entwicklungen nicht entgegenstehen. Sie müssen bei Ihrem Vorhaben die Anforderungen an Barrierefreiheit berücksichtigen. Ihr Vorhaben muss bau-, verkehrs- und systemtechnisch einwandfrei und unter dem Grundsatz der Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit geplant sein. Ihr Vorhaben muss den geltenden Umweltstandards entsprechen und insgesamt finanziell gesichert sein. Wenn Ihr Vorhaben mit Mitteln aus dem Europäischen Fonds für regionale Entwicklung ( EFRE ) gefördert wird (Investitionen in Straßenbahnen; Entwicklung nachhaltiger, innovativer und multimodaler Mobilitätsdienstleistungen durch den Auf- und Ausbau flächendeckender, barrierefreier und vernetzter digitaler Strukturen), müssen Sie weitere Bedingungen erfüllen.

Wörtliche bzw. zusammengefasste Wiedergabe der amtlichen Angaben. Verbindlich ist allein die offizielle Programmseite.