Betriebliche Weiterbildung für Erwerbstätige
Land
Rheinland-Pfalz · LandesförderungDienstleistungenZuschuss
Worum es geht
Wenn Sie für Ihre Beschäftigten eine betriebliche Weiterbildung planen, die der Anpassung an die beruflichen Anforderungen des Arbeitsmarkts dient und Ihren Fachkräftebedarf im Hinblick auf den Transformations- und Digitalisierungsprozess absichert, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss bekommen.
Angaben des Fördergebers (Auszug)
Antragsberechtigt sind Unternehmen des Privatrechts mit Sitz oder selbstständiger Niederlassung in Rheinland-Pfalz. Die Förderung ist an folgende Bedingungen geknüpft: Die Maßnahme wird für die Beschäftigten Ihrer Betriebsstätte in Rheinland-Pfalz durchgeführt. Sie wählen eine Maßnahme aus, die von einem akkreditierten Weiterbildungsträger angeboten wird. Die betriebliche Weiterbildungsmaßnahme für Ihre Beschäftigten darf nicht mehr als 120 Stunden umfassen. Ihr Weiterbildungsvorhaben muss zur Verbesserung der Fach-, Methoden- und Sozialkompetenzen der Erwerbstätigen beitragen und sich an den Bedarfen Ihres Unternehmens orientieren. Von der Förderung ausgeschlossen sind öffentliche Unternehmen/Betriebe und Unternehmen/Betriebe in öffentlicher Hand, Unternehmen in Schwierigkeiten im Sinne EU , Weiterbildungen, für die bereits vor Erhalt der Bewilligung eine Anmeldung erfolgt ist oder der Abschluss eines Dienstleistungsvertrags mit der unternehmensexternen Weiterbildungsanbieterin oder dem Weiterbildungsanbieter erfolgt ist, Weiterbildungen, die vor Erhalt der Bewilligung begonnen wurden, Teilnahmen an Informationsveranstaltungen, Fachtagungen, Messen und Kongressen sowie unselbstständige Teile einer Gesamtmaßnahme.
Wörtliche bzw. zusammengefasste Wiedergabe der amtlichen Angaben. Verbindlich ist allein die offizielle Programmseite.