Betriebsberatungen für kleine und mittlere Unternehmen (Mittelstandsberatungsprogramm)
Land
Rheinland-Pfalz · LandesförderungDienstleistungenZuschuss
Worum es geht
Wenn Sie als kleines oder mittleres Unternehmen eine Betriebsberatung zu Fragen der Unternehmensführung sowie zum Produkt- und Kommunikationsdesign in Anspruch nehmen möchten, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.
Angaben des Fördergebers (Auszug)
Antragsberechtigt sind kleine und mittlere Unternehmen ( KMU ) gemäß der KMU -Definition der EU mit einer Betriebsstätte in Rheinland-Pfalz. Die Förderung ist an folgende Bedingungen geknüpft: Die Beratungsmaßnahmen müssen in Ihren rheinland-pfälzischen Betriebsstätten oder Niederlassungen durchgeführt werden und deren Ergebnisse müssen dort zum Einsatz kommen. Die externen Beratungsleistungen sind von Hochschullehrenden, Forschungseinrichtungen oder Beratungsunternehmen durchzuführen, die (beziehungsweise deren Personal) über die erforderlichen Qualifikationen und über ausreichende berufliche Erfahrungen verfügen. Von der Förderung ausgeschlossen sind Unternehmen im Bereich der Primärproduktion von Agrarerzeugnissen, Fischerei und Aquakultur, Unternehmen, die sich überwiegend im Besitz der öffentlichen Hand befinden, Unternehmen in Schwierigkeiten sowie Unternehmen, die einer Beihilfe-Rückforderung der Europäischen Union nicht Folge geleistet haben. Nicht förderfähig sind Beratungen, die sich überwiegend auf Rechts-, Versicherungs- und Steuerfragen, den Vertrieb von bestimmten Waren oder Dienstleistungen, die Akquisitions- und Vermittlungstätigkeiten oder das Management auf Zeit beziehen.
Wörtliche bzw. zusammengefasste Wiedergabe der amtlichen Angaben. Verbindlich ist allein die offizielle Programmseite.