Bewässerung in Gartenbau und Landwirtschaft
Land
Nordrhein-Westfalen · LandesförderungLandwirtschaft Laendliche EntwicklungZuschuss
Worum es geht
Wenn Sie überbetriebliche wasserwirtschaftliche Maßnahmen in Gartenbau und Landwirtschaft durchführen wollen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.
Angaben des Fördergebers (Auszug)
Antragsberechtigt sind Körperschaften des öffentlichen Rechts einschließlich Gemeinden, Gemeindeverbände und Wasser- und Bodenverbände. Die Förderung ist an folgende Bedingungen geknüpft: Für technische Einrichtungen liegt eine Wirtschaftlichkeitsberechnung vor. Sie werden nur in Regionen gefördert, die im langjährigen Mittel von April bis September eine negative klimatische Wasserbilanz aufweisen. Sie wirken an der fachlichen Bewertung der geförderten Maßnahmen mit und erteilen den vom Land Nordrhein-Westfalen beauftragten Stellen die hierzu erforderlichen Auskünfte. Bitte beachten Sie die Zweckbindungsfrist für technische Anlagen von 5 Jahren und für Bauten und bauliche Einrichtungen von 12 Jahren. Nicht gefördert werden der Bau von Verwaltungsgebäuden, die Beschaffung von Kraftfahrzeugen und Geräten, die Unterhaltung von Gewässern und wasserwirtschaftlichen Anlagen, gewässerkundliche Daueraufgaben, institutionelle Förderungen, Grunderwerb zur Realisierung baulicher Anlagen, soweit er 10 Prozent der förderfähigen Gesamtausgaben übersteigt, einzelbetriebliche Maßnahmen und Investitionen.
Wörtliche bzw. zusammengefasste Wiedergabe der amtlichen Angaben. Verbindlich ist allein die offizielle Programmseite.