Fördermelder

Bewirtschaftung von Natura 2000-Gebieten und anderer Naturschutzgebiete mit umweltspezifischen Einschränkungen (FRL-Natura 2000)

Land

Saarland · LandesförderungLand Forst FischwirtschaftZuschuss

Worum es geht

Wenn Ihnen als Landwirtin und Landwirt bei der Bewirtschaftung bestimmter naturschutzbedeutsamer Flächen Einkommensverluste entstehen, weil Sie strengere Auflagen beachten müssen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.

Angaben des Fördergebers (Auszug)

Antragsberechtigt sind Betriebsinhaberinnen und Betriebsinhaber, die eine landwirtschaftliche Tätigkeit auf überwiegend zu landwirtschaftlichen Zwecken genutzten Flächen ausüben und den Betrieb selbst bewirtschaften. Die Förderung ist an folgende Bedingungen geknüpft: Ihre landwirtschaftlichen Flächen müssen in Natura-2000-Gebieten und Naturschutzgebieten des Saarlands liegen. Sie müssen die konkreten Vorgaben der Schutzgebietsverordnungen berücksichtigen. Die zu fördernde Gesamtfläche (inklusive Arrondierungsflächen) darf eine Mindestgröße von 1,0 Hektar nicht unterschreiten.

Wörtliche bzw. zusammengefasste Wiedergabe der amtlichen Angaben. Verbindlich ist allein die offizielle Programmseite.