Fördermelder

Bildungsförderungsrichtlinien (BiFöR)

Land

Bayern · LandesförderungAus WeiterbildungZuschuss

Worum es geht

Wenn Sie eine Aus-, Fort- oder Weiterbildung in der Land-, Haus- oder Forstwirtschaft planen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss oder ein Stipendium bekommen.

Angaben des Fördergebers (Auszug)

Antragsberechtigt sind je nach Art der Maßnahme Auszubildende, BGJ- und BFS-Schülerinnen und -Schüler, Meisteranwärterinnen und Meisteranwärter sowie die jeweils 3 jahrgangsbesten Absolventinnen und Absolventen der bayerischen Landwirtschaftsschulen oder einer staatlichen Fachschule für Agrarwirtschaft. Die Förderung ist an bestimmte Voraussetzungen geknüpft: Bei Maßnahmen der beruflichen Ausbildung muss Ihr Ausbildungsbetrieb in Bayern liegen. Wenn Sie Meisteranwärterin und Meisteranwärter sind, muss Ihr Wohnort in Bayern sein. Im Schwerpunkt Weiterbildung durch die Gewährung von Stipendien an Absolventinnen und Absolventen der Landwirtschaftsschulen oder einer staatlichen Fachschule für Agrarwirtschaft nehmen Sie das Stipendium in dem auf den Abschluss der Landwirtschaftsschule oder der staatlichen Fachschule für Agrarwirtschaft folgenden Jahr in Anspruch, haben Sie an der gesamten Bildungsmaßnahme teilgenommen und haben Sie Ihren ständigen Wohnsitz in Bayern.

Wörtliche bzw. zusammengefasste Wiedergabe der amtlichen Angaben. Verbindlich ist allein die offizielle Programmseite.