Fördermelder

Bildungsreferenten-Programm (BiRef)

Land

Baden-Württemberg · LandesförderungGesundheit SozialesZuschuss

Worum es geht

Wenn Sie als Träger der freien Kinder- und Jugendhilfe eine hauptberuflich tätige Bildungsreferentin oder einen hauptberuflich tätigen Bildungsreferenten beschäftigen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss bekommen.

Angaben des Fördergebers (Auszug)

Die Förderung ist an folgende Bedingungen geknüpft: Antragsberechtigt sind anerkannte Träger der freien Kinder- und Jugendhilfe oder ihre Zusammenschlüsse. Die zu fördernde Bildungsreferentin oder der zu fördernde Bildungsreferent bei einem Jugendverband nimmt insbesondere die folgenden Aufgaben wahr: Planung, Durchführung und Auswertung von Angeboten der außerschulischen Jugendbildungsarbeit sowie von Fortbildungen für haupt- und ehrenamtliche Kräfte des jeweiligen Jugendverbandes, jugendpolitische und pädagogische Beratung der ehren- und hauptamtlichen Kräfte, Beratung zu organisatorischen, fachlichen und politischen Fragen, Organisationsentwicklung, Öffentlichkeitsarbeit. Die zu fördernde Bildungsreferentin oder der zu fördernde Bildungsreferent bei einem überregionalen oder landesweiten Zusammenschluss der Kinder- und Jugendarbeit unterstützt dessen überverbandliche oder trägerübergreifende Aufgaben, insbesondere: Konzeptions- und Qualitätsentwicklung, Beratung und Begleitung, Bildungsarbeit, Kooperation und Koordination und Öffentlichkeitsarbeit, Organisation, Verwaltung, Dokumentation und Berichtswesen. Die zu fördernde Bildungsreferentin oder der zu fördernde Bildungsreferent verfügt über die erforderliche berufliche Qualifikation (Hochschulabschluss mit pädagogischer Ausrichtung). Die von Ihnen zu besetzende Stelle umfasst mindestens eine halbe Vollzeitstelle. Sie haben noch nicht mit dem Vorhaben begonnen.

Wörtliche bzw. zusammengefasste Wiedergabe der amtlichen Angaben. Verbindlich ist allein die offizielle Programmseite.